Wenn Sie den grundlegenden Schiesskurs erlernen möchten,
füllen Sie bitte das Formular aus.
Für die Durchführung eines sicheren Schiesskurses müssen die nachfolgenden Punkte
zwingend eingehalten werden:
➢ Den Anweisungen des Instruktors ist Folge zu leisten.
➢ Die zu Kursbeginn instruierten «vier Sicherheitsregeln» werden durchgehen
umgesetzt.
➢ Für Schäden an der Anlage, welche durch nicht befolgen der Weisungen oder
durch Fahrlässigkeit entstehen, muss der Kursteilnehmer aufkommen. Die
Versicherung ist Sache der Teilnehmer.
➢ Jeder Kursteilnehmer muss eine IDK oder Pass vorweisen zu Beginn des Kurses.
➢ Bestätigung keine Person gemäss Art. 12 WV «Verbot für Angehörige bestimmter
Staaten» (Art. 7 WV) zu sein (Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo,
Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien und Albanien).
Ausser es liegt eine aktuelle Ausnahmebewilligung einer kantonalen Behörde vor.
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